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BPatG, 28.07.2011 - 25 W (pat) 38/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "ContentBase" - kein betrieblicher Herkunftshinweis - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterscheidungskraft der Marke ContentBase hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 9 und 42
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 28.07.2011 - 25 W (pat) 38/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 "FUSSBALL WM 2006").Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 "FUSSBALL WM 2006").
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 28.07.2011 - 25 W (pat) 38/11
Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Tz. 86 "Postkantoor"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 19 "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 28.07.2011 - 25 W (pat) 38/11
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, Tz. 30, 31 "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850, Tz. 18 "FUSSBALL WM 2006"). - BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05
SPA II
Auszug aus BPatG, 28.07.2011 - 25 W (pat) 38/11
Abgesehen davon, dass diese Frage immer im Zusammenhang mit den konkret beanspruchten Produkten zu beurteilen ist, führt die Mehrdeutigkeit eines Begriffs bzw. einer Bezeichnung regelmäßig dann nicht zur Schutzfähigkeit, wenn zumindest eine der Bedeutungen für die beanspruchten Produkte oder Dienstleistungen beschreibenden Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2004, 147, Tz. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900, Tz. 15 - SPA II), was hier der Fall ist.
- BPatG, 15.03.2012 - 30 W (pat) 59/10
Markenbeschwerdeverfahren - "TradeBase OMS" - keine Unterscheidungskraft
"Trade" bedeutet "Gewerbe, Geschäft, Handel", und "Base" wird mit "Basis, Grundlage, Grundbestandteil" übersetzt (…vgl. Duden Oxford, Großwörterbuch Englisch, 3. Aufl., S. 930; 1644; Muret Sanders, Langenscheidt, Großwörterbuch, Englisch-Deutsch, 2010, 92; 1000; vgl. auch BPatG 25 W (pat) 38/11 - ContentBase, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts).